Warten auf Godot (Legaltech)!?

Am 15. und 16. Juni fand in Berlin die erste Konferenz der ELTA (European Legal Tech Association) statt. Die ELTA, eine Vereinigung nach deutschem Verbandsrecht, gegründet 2016, will eine Plattform auf europäischer Ebene für den Wissensaustausch zwischen Anwaltskanzleien, Startups, Rechtsabteilungen, Softwareanbietern und öffentlichen Institutionen zu allen “Legaltech”-Themen bieten.

Die diesjährige Konferenz stand unter dem Thema “What’s European in Legaltech“. Die hierzu durchgeführten Paneldiskussionen (teilweise von erfreulich hoher inhaltlicher Qualität) und die Gespräche mit den anderen Teilnehmern offenbarten meiner Ansicht nach immer wieder das derzeitige Legaltech-“Dilema”:

Es gibt schon jetzt einige interessante und einsatzfähige Entwicklungen vor allem in den Bereichen automatische Dokumentenerstellung, Datenanalyse und Workflowoptimierung, aber die Kanzleien sind von sich aus sehr zurückhaltend, diese neuen Softwareprodukten zu verwenden. Erst wenn Mandanten konkret nachfragen, werden diese (teilweise) aktiv.

Bisweilen hörte ich auch Statements in der Art: “ja, wir machen jetzt auch in Legaltech, wir haben jetzt so eine App, ist eigentlich mehr Marketing ….”. Fast könnte man glauben, dass die Kanzleien darauf hoffen, dass das “Legaltech-Ding” schon vorübergehen wird und dann “machen wir weiter wie bisher”….

Dieses Abwarten ist mehr als blauäugig, dies zeigte sehr deutlich der (gelungene) Vortrag einer der Gründer von Flightright, der das neueste Produkt des Unternehmens bezüglich Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Flugverspätungen vorstellte (FlightrightNow) und dabei eindrucksvoll demonstrierte, wie weit dieses -erst vor kurzem im rechtsberatenden Kontext entstandene- Unternehmen den Anwaltskanzleien in den Bereichen „Produktentwicklung“ und „Projektumsetzung“ voraus ist.

Bei „FlightrightNow“ tritt der Betroffene unter Verwendung von Signaturtechniken -nach automatischer Vorabprüfung durch Flightright- dessen Ansprüche an das Unternehmen online ab und erhält im Gegenzug sofort seine Entschädigung überwiesen (abzüglich der Provision für Flightright) .

Das neue Angebot wurde nur deshalb möglich, weil Flightright mit dem bisherigen Geschäftsmodell eine riesige auswertbare Datenmenge und dazu umfangreiche Erfahrungen mit dem Einsatz der genutzten Softwarelösungen gesammelt hatte und es dadurch dem Unternehmen möglich wurde, ihre Programme um -für „FlightrightNow“ notwendige- Datenanalysefunktionalitäten und Methoden zur Betrugserkennung zu erweitern.

Diese von Flightright genutzten Methodiken des “Learning by doing” und der “agilen Projektumsetzung” sollten sich Kanzleien ebenfalls aneignen und damit “Legaltech”-projekte durchführen, da die Technisierung anwaltlicher Rechtsberatung neben der eigentlichen Technologie auch umfangreiches Know-how für die Implementierung erfordert, das sich zu einem großen Teil leider auch heute nur durch “Try and Error” erwerben lässt. Auspacken, einschalten, läuft funktioniert bei der Einführung von neuen Softwaretechnologien, die bisherige Arbeitsprozesse tiefgreifend verändern, bestimmt nicht!

Doch vor der Frage, wie eine Umsetzung erfolgen soll, verhindert heutzutage, neben vielleicht bestehenden Berührungsängsten anwaltlicher Geisteswissenschaftler gegenüber neuen Technologien, die in vielen Kanzleien bestimmende “Risiko-Vermeidungs-Kultur“ eine positive Entscheidung, Legaltech für eine Überarbeitung des bisherigen Geschäftsmodells überhaupt einsetzen zu wollen.

Ohne Eingehen des Risikos, dass neue Softwaretechnologien mehr kosten und deren Einführung länger dauern könnte als geplant, lassen sich aber nun mal in diesem Bereich keine Projekte umsetzen.

Wie können Kanzleien und auch Rechtsabteilungen nun „risikobereiter“ werden?

Aus meinen bisherigen praktischen Erfahrungen sollten diese zu Beginn nicht gleich über die „große Lösung für die alle Kanzleigeschäftsfelder“ nachdenken. Vielmehr ist es sinnvoller, zunächst, sowohl was die technischen Herausforderungen, als auch, was die Auswirkungen für die aktuellen Arbeitsprozesse betrifft, kleine Implementierungen umzusetzen, um erst einmal ein „Gefühl“ dafür zu bekommen, was geht, was nicht funktioniert und was „ganz vergessen wurde“.

Dieses „Herantasten“ ist meiner Ansicht nach unabdingbar, um mit den hierbei gefundenen Erfahrungswerten danach schrittweise umfangreichere Anpassungen in den Geschäftsprozessen zu identifizieren und auch erfolgreich umsetzen zu können.

 

Auch bei Legaltech gilt: „Einfach machen (aber nicht alles sofort)“.

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