Digitalisierung
der Rechtsbranche
Eine Bestandsaufnahme

Die Digitalisierung des Rechtsmarkts wird schon seit einiger Zeit teilweise hitzig zwischen allen Beteiligten diskutiert.

Von allen Beteiligten?

Nicht ganz, ein nicht unerheblicher Anteil (manche meinen sogar die Mehrheit) von Berufsträgerinnen und Berufsträgern sowohl in Kanzleien als auch in den Rechtsabteilungen der Unternehmen sind der festen Überzeugung, dass dieses Thema sie bestimmt (nicht mehr) betrifft und/oder es sich zudem hauptsächlich um einen Hype handelt, der sowieso bald wieder vorbei sein wird.
Diese Einstellung ist wenig überraschend, haben es technische Neuerungen von jeher einen schweren Stand in diesem Wirtschaftsbereich und falls diese dann endlich doch eingesetzt werden, möchte man diese Technologien so lange wie möglich nutzen (Stichwort: Fax)

Diejenigen, die an diese Thematik positiver “herangehen” haben meistens mehr oder weniger schmerzhaft feststellen “dürfen”, dass neue Technologien zwar interessante Möglichkeiten eröffnen könnten, aber für ihre konkrete anwaltliche Tätigkeiten diesen “immer irgendwas fehlt”, um in der Kanzlei / Rechtsabteilung „sinnvoll” eingesetzt zu werden. (Abgesehen von einer Verwendung im Rahmen einer Image- oder Marketingaktivität, um der Mandantschaft oder der Vorstandschaft zu zeigen: “Hey, wird sind total hip und können LegalTech”)

Thema damit abgehackt, zurück zur Tagesordnung und dem Verschwinden dieser “Modeerscheinung” gelassen zusehen?

Kann man machen, wird aber nicht funktionieren, da die Digitalisierung der Rechtsberatung keineswegs nur ein vorübergehender Trend ist, sondern vielmehr die Art und Weise, wie die Anwaltschaft im Rahmen von Kanzleien oder in Rechtsabteilungen zukünftig ihren Beruf ausüben wird, erheblich verändern wird.

(Entgegen der Hoffnung vieler in Politik und Wirtschaft geht das Grundgerüst der Digitalisierung, das Internet, ja auch nicht mehr weg….)

Diese Transformation wird jedoch nicht von heute auf morgen „hereinbrechen“, sondern sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren schrittweise vollziehen, so dass meiner Ansicht nach nicht von disruptiven Entwicklungen, sondern vielmehr von einer Evolution gesprochen werden sollte.

Nichts desto weniger wird in vielen der bisherigen anwaltlichen Tätigkeitsbereiche „kein Stein mehr auf dem anderen bleiben“.

Ist das Ende der Anwaltschaft nun nah?

Im Gegenteil. Auch wenn das Thema vielerorts (derzeit noch) eher skeptisch beurteilt und mit wenig Begeisterung angegangen wird, so eröffnet jedoch nach meiner Meinung der Einsatz immer leistungsfähiger Softwaretechnologie im juristischen Beratungsumfeld erheblich mehr Chancen als Risiken für alle Beteiligten.

Die Nutzung digitaler Services und Produkte ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten,  Beratungen

    • besser auf die konkreten Probleme der Mandantschaft/Kunden auszurichten,
    • diese schneller und fehlerfreier zu erbringen und
    • dabei auch noch von Arbeiten entlastet zu werden, welche nur standardisierte Routinearbeiten darstellen, für die nur wenig, bis gar kein juristisches Know-how benötigt wird.

Wer jedoch der Ansicht ist, die gerade genannten Möglichkeiten einer “digitalisierten Rechtsberatung” kann “einfach” durch den Kauf/Lizensierung des Produkts “xyz” umgesetzt werden, der irrt leider gewaltig.

Genauso wie die allgemeine Digitalisierung immer auch zu Veränderungen der bisherigen Gewohnheiten führt (denken Sie nur einmal an Reisebuchungen online oder im Reisebüro), bedarf es auch bei der Ausrichtung der Kanzlei oder Rechtsabteilung auf (neue) softwareunterstützte Beratungsansätze mehr als nur einer Entscheidung zur Lizenzierung spezieller Programme.

Vor dem Einsatz von Software und Services muss zunächst das bisherige “Geschäftsmodell” der Kanzlei/Rechtsabteilung, einschließlich der derzeit “gelebten” internen Prozesse und Kommunikation mit der Mandantschaft einer kritischen und detaillierter Überprüfung unterzogen werden.

wARUM?

Grund 1
Viele der bisherige Tätigkeitsprozesse haben ihren Ursprung und Ausgestaltung in den technischen Möglichkeiten von analogem Telefon, Aktenregister, Loseblattsammlungen und vor allem dem “Datenträger” Papier.  Wenn sie diese Prozesse nun unverändert digitalisieren, wäre das ungefähr so, wie wenn sie einem Trabimotor auf die Motorelektronik eines Porsche 911 umrüsten würden.

Grund 2
Bevor man viel Geld in die Digitalisierung eine Kanzlei investiert, sollte man kritisch das bisherige Geschäftsmodell -auch im Hinblick auf die zunehmende Konkurrenz durch Rechtsanbieter im Internet- hinterfragen.

  • Mit was kann/will man in Zukunft noch Geld mit Rechtsberatung verdienen?
  • Wie kann man sich von der wachsenden Konkurrenz abgrenzen?
  • Was kann man von deren Geschäftsmodell vielleicht übernehmen?

Nach diesem „Frühjahrputz“ bzgl. Organisation und Businessplan kann in die Evaluierung der Umsetzung einer Digitalisierung geeigneter Arbeitsprozesse eingestiegen werden.

Vielleicht dann doch noch abwarten?

Fragen Sie mal die CEOs von Blackberry oder Nokia, ob Abwarten, bis es alle anderen (besser) machen, eine wirkliche Alternative ist….

Im Ernst. Natürlich braucht man jetzt nicht in blinden Aktionismus verfallen, aber die eben genannten „Vorarbeiten“ sollten überlegt und sorgsam durchgeführt werden, um überhaupt eine belastbare Strategie für die Anpassungen auf Organisations- und Geschäftsebene zu erarbeiten. Erfahrungsgemäß dauert dies meist deutlich länger als angenommen (Auch weil bestimmt ein paar „Ehrenrunden“ gedreht werden müssen).

Sollten Sie bei diesem Thema Unterstützung benötigen, so stehe ich Ihnen gerne mit meinen Beratungsangeboten zur Verfügung. Vielleicht finden Sie ja auch in meinen Blogbeiträgen Hinweise, Ideen und Inspirationen.

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