Sollten Anwältinnen/Anwälte programmieren können?

Auf dem letzten Anwaltstag 2017 in Essen hielt ich einen Vortrag zum Thema „Programmieren für Anwälte, Basics, so notwendig wie Lesen zu Schreiben“ (Wenn Sie diese Präsentation sehen wollen, ich halte sie -in leicht veränderter und gekürzter Form- nochmals am 3. Oktober im Rahmen der swisslegal.tech Konferenz/Hackathons).

Müssen wirklich Berufsträger -neben den juristischen Kenntnissen- sich nun auch noch mit Bit & Bytes auskennen und in ihrem vollgepackten Arbeitstag Codezeilen schreiben?

Nach meiner Ansicht lautet die Antwort hierauf ein entschiedenes „JEIN“ 😊

Während für gerade im Studium befindliche angehende Juristinnen und Juristen es in Anbetracht der zukünftigen Verbreitung von „smart contracts (= für Computer les- und ausführbare Vertragsvereinbarungen, welche im Grunde nichts anderes als Softwarecode mit rechtlichem Kontext sind) und der immer schneller fortschreitenden Technologisierung der anwaltlichen Berufstätigkeit (z.B. durch Blockchain, AI) geradezu zwingend notwendig ist, Programmieren zu können, so ist eine Antwort auf diese Frage bei der bereits tägigen Anwaltschaft ein wenig differenzierter.

Im Gegensatz zu früher, als sich die Berührungspunkte von Anwälten mit IT im Rahmen ihrer Kanzleitätigkeit auf den Kauf (und bestenfalls auch die Bedienung) von Kanzleiorganisationssoftware (z.B. RA-Micro, AnnoText, STP-KMS um nur einige zu nennen) beschränkte, so erfordert zum einen der zunehmende Konkurrenzdruck durch neue Plattformanbieter (zB. flightright.de, wenigermiete.de), welche immer mehr standardisierbare rechtliche Beratungsleistungen der vorhandenen Anwaltschaft „abluchsen“, sowie das schnell wachsende Angebot von Unterstützungssoftware für die anwaltliche Tätigkeit selbst (Dokumentenanalyse wie Leverton, rfrnz etc., Workflowtools und Documentassembly-Anwendungen wie hotdocs, xpressdocx usw.), dass sich auch der bereits tätige Anwalt schon jetzt verstärkt mit Software beschäftigen sollte.

Nur durch eine solche „Zuwendung“ zu Softwarethemen wird es möglich sein, sowohl durch Optimierung der internen Prozesse in der Kanzlei selbst, als auch durch Angebote von neuen anwaltlichen, programmunterstützten Beratungsleistungen zukünftig erfolgreich in der Rechtsberatung zu wirken. Ein solches geändertes Berufsbild setzt jedoch zwingend voraus, dass Kenntnisse vorhanden sind, wie Softwareapplikationen grundsätzlich erstellt, verteilt und gepflegt werden.

Muss man deswegen gleich zum „Programmier-Nerd“ werden?

Sicher in den meisten Fällen nicht, aber sich zumindest in Grundzügen mit Softwarearchitekturen, Datenbankmodellen und Programmier-Methodiken auszukennen, einschließlich des Wissens, welche unterschiedliche Arten von Entwicklungsprozessen es gibt, wird in nicht allzu ferner Zukunft für die Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit unabdingbar sein.

Fangen Sie also am besten heute schon an, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen.

Ich werde in diesem Blog in weiteren Beiträgen immer mal wieder Tipps und Tricks hierzu posten.

Stay tuned 😊

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